Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen

Isar Verordnung

nach ACA, Rescue 3 und IRF zertifizierter Anbieter

Isar Verordnung

Die Isar Verordnung vom Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen gibt Regeln und Verbote zum Verhalten an und auf der Isar vor. In Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Naturschutzbehörde, dern Fischern, uns Veranstaltern und der Öffentlichkeit, wurde versucht eine Lösung für den immer größer werdenden Besucherandrang und die mittlerweile recht starke Nutzung von den Gewerblichen anbietern, zu finden..

Isarverordnung – Von uns übersetzt..

  • Das Befahren der Isar ist vom 01.Juni bis 15. Oktober erlaubt.
  • Von 7:00 Uhr bis 20:30 Uhr.
  • Mitführen von Glasflaschen oder Glasgefäßen aller Art ist verboten.
  • Max 12 Personen pro Boot.
  • Alkoholisiert fahren ist verboten.
  • Schwimmwestenpflicht für Nichtschwimmer und Kinder bis 12 Jahren.
  • Verwendung von Tonverstärkern und Lautsprechern ist untersagt.
  • Lärmen ist verboten.
  • Die Isar darf nur im Hauptstrom befahren werden.
  • Hineinspringen in die Isar ist verboten (Hineingleiten ist erlaubt).
  • Das Betreten von Kiesinseln und das Befahren von Seitenrinnen und
    Altwasserbereichen sind zu unterlassen.
  • Boote dürfen nicht durch Flachwasserzonen gezogen werden.
  • Von Kiesinseln, die als Vogelschutzbereiche gekennzeichnet sind,
    muss der Abstand so groß wie möglich gewählt werden. Solche
    Abschnitte sind zügig zu durchfahren.
  • Baden in Kehrwassern und Gumpen ist verboten.
  • Pausen dürfen nur an ökologisch unbedenklichen stellen
    (Wehranlage Winkel/Fleck, Isarburg Lenggries) eingelegt werden.
  • Die ausgewiesenen Toiletten sind zu benutzen. Wer in den „Busch“
    geht muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
  • Mitführen unbesetzter Beiboote und das zusammenbinden von
    Booten sind nicht zugelassen.
  • Die Boote dürfen nicht in Wehr- oder Staubereichen, nicht in
    Bereichen von befestigten steilen Ufern, ausgenommen
    Bootseinstiegshilfen, eingesetzt, zudem Schilf- und Röhricht Bestände
    sowie Schwimmpflanzendecken nicht befahren und innerhalb dieser
    Bewüchse, ausgenommen in Notlagen, angelegt werden.
  • Felsige Steilufer meiden. Abgang von Felsen o. Steinen ist möglich.
  • Schwämmholz oder andere Ansammlungen von Geäst, dürfen
    weder entnommen noch verändert werden.
  • Alle Abfälle müssen gesammelt und nach Beendigung der Fahrt
    ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Wild Campen und offenes Feuer sind nicht erlaubt.
  • Isar-Ranger überwachen die Maßnahmen.

Original Isarverordnung – LRA Bad Tölz

Klickt einfach auf den Link  – Hier gehts zum original als PDF.

Ein Verstoß gegen die Vorgenannten Nebenbestimmungen kann gemäß
Art. 28 Abs. 4 BayWG i.Vm. §59 Nr.1 BaySchiffV mit Geldbuße bis zu 5.000€
belegt werden.

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz Tel.: 08041/ 5050