Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen
Isar Verordnung
nach ACA, Rescue 3 und IRF zertifizierter Anbieter
Isar Verordnung
Die Isar Verordnung vom Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen gibt Regeln und Verbote zum Verhalten an und auf der Isar vor. In Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Naturschutzbehörde, dern Fischern, uns Veranstaltern und der Öffentlichkeit, wurde versucht eine Lösung für den immer größer werdenden Besucherandrang und die mittlerweile recht starke Nutzung von den Gewerblichen anbietern, zu finden..
Isarverordnung – Von uns übersetzt..
- Das Befahren der Isar ist vom 01.Juni bis 15. Oktober erlaubt.
- Von 7:00 Uhr bis 20:30 Uhr.
- Mitführen von Glasflaschen oder Glasgefäßen aller Art ist verboten.
- Max 12 Personen pro Boot.
- Alkoholisiert fahren ist verboten.
- Schwimmwestenpflicht für Nichtschwimmer und Kinder bis 12 Jahren.
- Verwendung von Tonverstärkern und Lautsprechern ist untersagt.
- Lärmen ist verboten.
- Die Isar darf nur im Hauptstrom befahren werden.
- Hineinspringen in die Isar ist verboten (Hineingleiten ist erlaubt).
- Das Betreten von Kiesinseln und das Befahren von Seitenrinnen und
Altwasserbereichen sind zu unterlassen. - Boote dürfen nicht durch Flachwasserzonen gezogen werden.
- Von Kiesinseln, die als Vogelschutzbereiche gekennzeichnet sind,
muss der Abstand so groß wie möglich gewählt werden. Solche
Abschnitte sind zügig zu durchfahren. - Baden in Kehrwassern und Gumpen ist verboten.
- Pausen dürfen nur an ökologisch unbedenklichen stellen
(Wehranlage Winkel/Fleck, Isarburg Lenggries) eingelegt werden. - Die ausgewiesenen Toiletten sind zu benutzen. Wer in den „Busch“
geht muss mit empfindlichen Strafen rechnen. - Mitführen unbesetzter Beiboote und das zusammenbinden von
Booten sind nicht zugelassen. - Die Boote dürfen nicht in Wehr- oder Staubereichen, nicht in
Bereichen von befestigten steilen Ufern, ausgenommen
Bootseinstiegshilfen, eingesetzt, zudem Schilf- und Röhricht Bestände
sowie Schwimmpflanzendecken nicht befahren und innerhalb dieser
Bewüchse, ausgenommen in Notlagen, angelegt werden. - Felsige Steilufer meiden. Abgang von Felsen o. Steinen ist möglich.
- Schwämmholz oder andere Ansammlungen von Geäst, dürfen
weder entnommen noch verändert werden. - Alle Abfälle müssen gesammelt und nach Beendigung der Fahrt
ordnungsgemäß entsorgt werden. - Wild Campen und offenes Feuer sind nicht erlaubt.
- Isar-Ranger überwachen die Maßnahmen.
Original Isarverordnung – LRA Bad Tölz
Klickt einfach auf den Link – Hier gehts zum original als PDF.
Ein Verstoß gegen die Vorgenannten Nebenbestimmungen kann gemäß
Art. 28 Abs. 4 BayWG i.Vm. §59 Nr.1 BaySchiffV mit Geldbuße bis zu 25.000€
belegt werden.
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz Tel.: 08041/ 5050